Tipp 1: Die Größe und Form der Deckenöffnung, das Treppenauge
Viele Planungsprogramme arbeiten mit vordefinierten Treppengrundrissen. Diese stimmen fallweise mit der in der Realität erforderlicher Platzverhältnisse und der in Österreich geltenden Bauordnung nicht überein. In Europa gibt es zahlreiche unterschiedliche Bauordnungen in Bezug auf Treppen.
Hinterfragen Sie, ob die angegebene Deckenöffnung ausreichend dimensioniert ist. Ist diese zu klein, geht dies zu Lasten der Bequemlichkeit. Eine Verringerung der Stufenauftrittsbreite bewirkt unweigerlich, dass die Treppe steiler wird. Welche Bestimmungen in Österreich gelten, lesen Sie im Bauratgeber für Treppen.
Die kleinste Fläche benötigt eine halbgewendelte Treppe, verschwenderisch ist eine mit Podest (egal welche Treppenform) oder ein geradläufiger Aufgang. Ist eine gewendelte Treppe geplant, machen Sie an dieser Stelle keine Podesttreppe.
Nehmen Sie sich für die Treppe ausreichend Zeit und holen Sie sich VOR der Einreichplanung Rat von Experten. Legen Sie Ein Augenmerk zusätzlich auf das Treppenauge. Hier ist ein Mindestmaß von 20 cm für die Treppenwendelung und das Geländer erstrebenswert.