Das kleine Treppen-ABC
Wir bringen mit unserem kleinen Treppen-ABC etwas Licht in die Welt des Treppenbaus. Die wichtigsten Bauteile und Details haben wir für Sie kurz erklärt.
Die Treppen- oder Stiegenwange ist jener Bauteil, der die Stufen trägt und den Lauf (meistens) seitlich begrenzt. Die Stufen sind in die Wange eingestemmt oder aufgelegt/aufgesattelt. Hinsichtlich der Lage der Wange unterscheidet man zwischen Wandwange und Freiwange.
Eine Treppenstufe (auch Stufe oder Tritt) ist das einzelne Steigungselement einer Treppe und dient zur Überwindung von Höhendifferenzen. Die erste Stufe wird als Antrittsstufe, die letzte als Austrittsstufe bezeichnet.
Die Geländersäule (auch Säule oder Pfosten) ist ein wichtiger Teil des Geländers und schafft Stabilität.
Der Handlauf gewährleistet Sicherheit beim täglichen Auf- und Ab. Geländersprossen sind an der Unterseite eingebohrt.
Geländersprossen (-stäbe) und Geländerfüllungen gibt es in unterschiedlichen Ausführung und Materialien. Diese sollen nach der gesetzlichen Bauordnung nur vollflächig oder mit senkrechten Stäben hergestellt sein.
Die Setzstufe (auch Spiegel) ist die senkrechte Verbindung zwischen zwei Stufen. Treppen mit Setzstufen werden als „geschlossene Treppe“ bezeichnet.
Die Kinderschutzleiste (auch Baurechtsleiste) wird bei offenen Treppen montiert. Der Abstand zwischen den Stufen wird auf max. 12 cm verringert, damit ein Kind nicht durchfallen oder durchrutschen kann.
Die lichte der Durchgangshöhe (auch Kopfhöhe) ist bei vielen Treppen ein meist unbeachtetes Detail. Diese soll 210 cm oder mehr betragen.
Der Wandhandlauf wird meistens dem Stufenverlauf angepasst mittels Handlaufstützen an der Wand befestigt. Die Bauordnung schreibt in Österreich eine einseitige Anhaltemöglichkeit vor.