Funktionstüren
Brandschutz-, Flucht- und Strahlenschutztüren
Sie kommen zum Einsatz wo Standardtüren nicht ausreichen. Mittellage, Türblatt, Zarge, Beschläge und Dichtungen sind für spezielle Zwecke ausgelegt. An bestimmten Stellen ist der Einbau von entsprechenden Brandschutztüren, Fluchttüren oder Strahlenschutztüren baurechtlich vorgeschrieben.
Die Eigenschaften werden von beauftragten Instituten getestet und mit Prüfzeugnissen bestätigt. Die Eigenschaften von Brand- und Rauchschutztüren müssen darüber hinaus mit einer so genannten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestätigt werden. Brand- und Rauchschutztüren müssen mit einer Plakette sichtbar als solche gekennzeichnet sein.
Wir fertigen für unsere Kunden diese Spezialisten nach Maß mit diesen Eigenschaften:
- Brandschutztür EI30, 1- und 2-flügelig
- Brandschutztür EI30, Klimaklasse d/e (Garagentüre)
- Paniktür EN1125
- Notausgangstür EN179
- Strahlenschutztür PB1 (1 mm Blei) und PB2 (2 mm Blei)
- Turnsaaltüren