Planen statt ärgern
Die Bauordnung für Treppen
Die technische Ausführung von Treppen ist in der OIB Richtlinie 4 (Bauordnung) & der ÖNORM B5371 geregelt.
Wir haben für Sie die wichtigsten Eckdaten der Bauordnung auf dieser Seite zusammengefasst. Sie haben trotzdem Fragen zu einzelnen Punkten? Nehmen Sie mit unseren Experten Kontakt auf. Wir von Schrenk helfen Ihnen die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Machen Sie sich in der Planung Gedanken über die zukünftige Ausführung, damit können bauliche Voraussetzungen geschaffen werden (zB: tragende Wände, Befestigungen, etc.).
Lesen Sie unsere Planungs- und Ausführungstipps für Holztreppen – chronologisch im Sinne des Bauablaufes – durch!
Türen, Fenster und Verteilerkästen sollten keinesfalls ohne Planung im Treppenbereich platziert werden. Oftmals kommt es dann zum bösen Erwachen und man hätte sich bei einer ordentlichen Planung hohe Kosten und viel Ärger erspart.