Türen richtig planen

Exklusive Innentür mit Kunstdekor

Bauratgeber für Türen.

Die Bauordnung (OIB 4) schreibt in Österreich eine mindest nutzbare Durchgangsbreite von 80 cm bei 90° geöffneten Türblatt vor. Der Türdrücker (Türschnalle) ist ausgenommen. Bei klassisch gefälzten Türblättern entspricht dieses Maß der Stocklichtenbreite.

Anders ist es bei stumpf einschlagenden Türen. Der Unterschied liegt darin, dass bei 90° geöffneter Tür diese noch in die Stocklichte hineinragt. Die Durchgangsbreite unterscheidet sich deshalb von der Stocklichte. Stumpf einschlagende Türen sollten deshalb mindestens eine Stocklichte von 83 cm vorweisen.

Wir beobachten bereits seit längerem den Trend zu höheren Türen. Das jahrelange Standardmaß von 200 cm Stocklichtenhöhe verschwindet zusehends. Türen werden 210 cm oder Raumhoch ausgeführt.