Funktionstüren

Ordination Dr. Nahler Strahlenschutztür

Brandschutz-, Flucht- und Strahlenschutztüren

Sie kommen zum Einsatz wo Standardtüren nicht ausreichen. Mittellage, Türblatt, Zarge, Beschläge und Dichtungen sind für spezielle Zwecke ausgelegt. An bestimmten Stellen ist der Einbau von entsprechenden Brandschutztüren, Fluchttüren oder Strahlenschutztüren baurechtlich vorgeschrieben.

Die Eigenschaften werden von beauftragten Instituten getestet und mit Prüfzeugnissen bestätigt. Die Eigenschaften von Brand- und Rauchschutztüren müssen darüber hinaus mit einer so genannten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestätigt werden. Brand- und Rauchschutztüren müssen mit einer Plakette sichtbar als solche gekennzeichnet sein.

Wir fertigen für unsere Kunden diese Spezialisten nach Maß mit diesen Eigenschaften:

  • Brandschutztür EI30, 1- und 2-flügelig
  • Brandschutztür EI30, Klimaklasse d/e (Garagentüre)
  • Paniktür EN1125
  • Notausgangstür EN179
  • Strahlenschutztür PB1 (1 mm Blei) und PB2 (2 mm Blei)
  • Turnsaaltüren

Wir leben einen wertschätzenden Umgang auf Augenhöhe.

Türen im Linzer Kellertheater

Brandschutztüren / Feuerschutztüren

Feuerschutztüren oder Brandschutztüren haben hohe Anforderungen zu erfüllen. Es ist vorgeschrieben ausschließlich Türen mit entsprechenden ÜA-Zeichen am Markt zu verkaufen und zu montieren. Diese Türen haben alle vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und erfüllen alle behördlichen Auflagen. Im Objektbereich sind Brandschutztüren oft mit Panikverschlüssen zu versehen. Der Einbau einer nicht-geprüften Brandschutztür ist verboten und es besteht kein Versicherungsschutz!

Grundsätzlich sind alle unsere Türenmodelle als Brandschutztür auszuführen. Dies beginnt bei Furnieren, Furnierkombination, Laminaten, Fräsungen und Lisenen bis hin zu unseren Stiltüren. Bei Letztgenannten verändern sich die Türblattstärken entsprechend.

Wir, das Unternehmen Schrenk, sind Lizenznehmer und führen das ÜA-Zeichen. Es berechtigt Brandschutztüren zu fertigen und zu montieren. Zusätzlich darf entsprechendes Zubehör nachgerüstet und Wartungsarbeiten an den Türen durchgeführt werden. Die Montage einer Brandschutztür muss entsprechend der Montageanleitung erfolgen.

Normen

Die Grundlagen von Brandschutztüren sind in der OIB-Richtlinie 2 geregelt, die vorschreibt, dass nur noch geprüfte Produkte nach der europäischen Norm in Verkehr gebracht werden.

Fluchttüren

Sicherheit und Funktion in gefährlichen Situationen. Versperrte Türen auf Fluchtwegen und Rettungswegen sollen im Notfall zu öffnen sein. Je nach Einsatzort kommen Notausgänge (nach ÖNORM EN 179) oder Paniktüren (nach ÖNORM EN 1125) zur Ausführung. Seit 2003 gelten für Flucht- und Rettungswege die neuen Europanormen EN 179 und 1125.

Paniktür EN 1125

Paniktürverschlüsse gemäß EN 1125 sind als Fluchttüren bestimmt, an denen es zu Paniksituationen kommen kann. Sie ermöglichen eine sichere Flucht mit minimaler Anstrengung und ohne vorherige Kenntnisse der Funktionsweise.

Von Paniksituationen spricht man bei einer Evakuierung aus öffentlichen Bereichen. Eine Paniktür hat eine über die gesamte Türbreite horizontale Betätigungsstange in Fluchtrichtung zur Freigabe der Tür, sogenannte Antipanikstangen. Andere Beschlagstypen sind nicht zulässig.

Notausgang EN 179

Notausgangsverschlüsse sind für Situationen bestimmt in denen keine Panik zu erwarten ist. Sie dienen Personen, die auf diese Fluchttüren angewiesen sind und mit dem Gebäude und der Funktion des Verschlusses vertraut sind.

Für die Betätigung werden Drücker oder Stoßplatten verwendet, wobei diese den Anforderungen der Norm entsprechen müssen. Notausgangstüren bieten Ausgang zu allen Zeiten. Eine einzelne Betätigung des Drückers nach unten der der Stoßplatte in Fluchtrichtung gibt die Tür frei. Zulässig sind Türdrücker, Drückergriffe (Stoßplatten), Knöpfe und andere Beschlagselemente die für die Nutzung in Notsituationen ausgelegt sind.

Brandschutz- und Paniktür in Eiche
Ordination Dr. Nahler Strahlenschutztür

Strahlenschutztüren

Funktionstüren mit strahlenschwächender Ausstattung nennen sich Strahlenschutztüren. Sie kommen dort zum Einsatz, wo Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen der Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen geschützt werden sollen.

Der Begriff Strahlung bezeichnet die Ausbreitung von Teilchen oder Wellen. Trifft die Strahlung auf ein Hindernis, wird sie entweder absorbiert, unbeeinflusst hindurch gelassen, gestreut oder reflektiert. Die typischen Einsatzbereiche sind insbesondere wichtig für das Personal in der Medizin wie Radiologie (Zahnarzt, Tierklinik), Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

Einfluss der Bleieinlage in Strahlenschutztüren

Je nach Dicke der Bleieinlage in Türblatt und Türzarge wird die Strahlung um ein definiertes Maß geschwächt (Bleigleichwert oder Schwächungsgrad). Wir können Strahlenschutztüren mit Bleidicken von 1 mm (BLEI-1) oder 2 mm (BLEI-2) fertigen.

  • PB1-VS1/46 (1 mm Blei) optional mit Schallschutzklasse SK1
  • PB2-VS1/46 (2 mm Blei) optional mit Schallschutzklasse SK1
  • PB1-VS1/46-LA (mit Lichtausschnitt)

Strahlenschutztüren dienen zum Schutz gegen Röntgen-, Gamma und Elektronenstrahlung in vorwiegend medizinisch genutzten Räumen. Die Dicke der Bleieinlage ist nach dem Bleigleichgewicht oder Schwächungsgrad in mm für die Gesamtbleidicke festgelegt. Der notwendige Bleigleichwert oder notwendige Schwächungsgrad einer Strahlenschutztür ergibt sich aus dem Strahlenschutzplan.

Turnsaaltüren

Türen in Sporthallen, Turnsäle und Bewegungsräume haben höchste Anforderungen. Es ist erforderlich auf die körperliche Sicherheit der Benutzer zu Achten. Beschläge und Materialien müssen erhöhten Belastungen standhalten und Verletzungsgefahren ausschließen. In vielen Fällen sind diese Türen zusätzlich als Brandschutz-, Fluchttür auszuführen.

Eingelassene Drücker, Ballwurfsicherheit und ein bündiger Abschluss mit der Wandverkleidung. Viele Faktoren die eingehalten werden müssen. Sprechen Sie mit unseren Experten.

Muschelgriff einer Turnsaaltuer